Betriebliche Gesundheitsförderung
Liegt Ihnen die Gesundheit ihrer Angestellten am Herzen?
Möchten Sie die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter/innen bis ins hohe Alter erhalten?
Oder möchten Sie das Image Ihrer Firma noch weiter steigern?
Dann lassen sie mich Ihnen und Ihren Angestellten doch eine Massage in Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten.
Gründe warum sich Unternehmen entschließen betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten
Wertschätzung
Motivationsförderung
Weniger Krankenstände
Steigerung der Leistungsbereitschaft
Höhere Produktivität
Angenehmeres Betriebsklima
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Motivation und Leistungsbereitschaft von Mitarbeitern/innen in direktem Zusammenhang mit der Wertschöpfung einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft stehen. Wohlbefinden und Gesundheit eines jeden Einzelnen nehmen also einen direkten Einfluss auf die Situation im Unternehmen.
Die BGF soll den gesundheitlichen Nutzen für die Mitarbeiter/innen erhöhen und deren Wohlbefinden verbessern. Wie Studien gezeigt haben ist damit ein Benefit für das Unternehmen verbunden, der sich in einer Verbesserung der unterschiedlichsten Kennziffern niederschlägt. (Quelle, https://fooducation.de)
Gewinn für Unternehmen: geringere Fluktuation, Imagegewinn, zufriedenere Beschäftigte, Verbesserung der Kommunikation, weniger Konflikte, Fehlzeitenreduzierung, … .
Gewinn für Beschäftigte: positive Wirkung auf die eigene Gesundheit, Ausbau der persönlichen Gesundheitskompetenzen, mehr Arbeitszufriedenheit, besseres Arbeitsklima, erhöhtes Selbstwertgefühl, … (Quelle, https://www.wko.at)
Mit der Steuerreform 2015/2016 wurde in Österreich die betriebliche Gesundheitsförderung erweitert
Benützung von arbeitgebereigenen und angemieteten Räumlichkeiten
Schon vor der Steuerreform war Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber steuerfrei, wenn diese in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers oder in von ihm angemieteten Räumlichkeiten stattfindet. Dazu gehört z.B.: das hauseigene Fitnesscenter oder die Massage in den Betriebsräumlichkeiten.
Erweiterung um externe Gesundheitsförderung
Damit der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei Beiträge zur Gesundheitsförderung für seine Mitarbeiter leisten kann, müssen fünf Voraussetzungen erfüllt werden. Die Gesundheitsförderung muss:
- zielgerichtet,
- wirkungsorientiert
- vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse umfasst,
- von qualifizierten Anbietern erbracht und
- allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe gewährt werden.
Quelle: https://www.wko.at/site/Plattform-Gesundheitswirtschaft/steuerlichen-Befreiungen.html (Stand 02-22)
Mein Angebot für die BGF umfasst die Akupunkt-Meridian-Massage, die Lymphdrainage Fussreflexzonen-Massage und die klassische Massage.
Die Abrechnung erfolgt einmal im Monat, dabei wird wegen der Kleinunternehmerregelung lt. § 19 UstG keine Umsatzsteuer angeführt. Die Rechnung enthält eine detaillierte Auflistung der erbrachten Dienstleistungen.
Gerne unterstütze ich ihr Unternehmen bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung (Massage). Kontaktieren sie mich unter 0660/3470130 oder